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Was SIE unbedingt wissen sollten!


Arbeitsrechtliche Beurteilung


Seit dem 01.05.2011 genießen polnische Arbeitnehmer die gleiche Freizügigkeit, wie alle anderen EU-Bürger. Sie unterliegen keinen arbeitsrechtlichen Beschränkungen mehr und dürfen in jedem EU-Staat einer Beschäftigung nachgehen, egal ob selbständig oder nicht selbständig.

Hierin unterscheiden sich die selbständigen und nicht selbständigen Kräfte nicht!




Unterscheidung


1.  Nichtselbständige polnische Pflegekräfte / Betreuungskräfte

<< Vermittlung durch uns >>

  • kommen im Rahmen einer Entsendung von einem polnischen Arbeitgeber;
  • sind bei diesem Arbeitgeber sozial- und krankenversichert;
  • führen in Polen nachweislich Steuern ab und entrichten Sozialabgaben
  • (Formular A1)
  • sind hinsichtlich ihrer Qualifikation, Qualitäten und Eigenschaften von
  • unseren polnischen Kooperationspartnern überprüft;
  • Pflegeerfahrung ist gegeben;


2.  Selbständige polnische Pflegekräfte / Betreuungskräfte

<< keine Vermittlung durch uns >>

  • müssen in Polen nachweislich ein Gewerbe angemeldet haben;
  • müssen auch in Deutschland ihr Gewerbe anmelden;
  • arbeiten in ihrem Haushalt "auf eigene Rechnung"
  • nehmen somit in Deutschland eine selbständige Arbeit auf;
  • unterliegen als Selbständige dadurch dem deutschen Steuerrecht und
  • müssen deshalb in Deutschland Steuern abführen;
  • sind nicht sozialabgabenpflichtig / Abführen dieser in Polen
  • dürfen nicht bei Ihnen wohnen:
  • müssen mehrere Betreuungsstellen haben, die sie stundenweise bedienen;
  • nicht selten kommt es vor, dass die auf diese Art engagierte Pflegekraft von
        jetzt auf nachher weg ist - sei es, da ihr etwas nicht passt, sei es, weil das
        Heimweh sie packt - dies passiert Ihnen bei einer Vermittlung durch uns nicht!

Äußerste Vorsicht ist geboten, da  in der Regel Scheinselbständigkeit  vorliegt!

Zusammenfassung der Unterschiede und Konsequenzen
für die/den Kunden



























Ob SIE sich dennoch für eine angeblich selbständige Kraft (in der Regel immer scheinselbständig) wie unter 2. aufgeführt entscheiden wollen, liegt in IHREM Ermessen. Wir können davon nur dringend abraten!

Bei der Vermittlung einer Pflegekraft durch uns,
brauchen SIE keinerlei rechtliche Bedenken haben
und können die spürbare Entlastung genießen, denn ...

. . . Mit  uns sind Sie auf der  sicheren Seite
    Unterschied zwischen nicht selbständiger
                            und selbständiger Betreuungskraft
Nicht selbständige
Pflegekraft
(angestellt bei einem polnischen Arbeitgeber)
Selbständige Pflegekräfte
krankenversichert

sozialversichert

Steuerabgabe
JA - in Polen

JA - in Polen

JA - in Polen
            NEIN 
(eventuell eine Reise-KV)
            NEIN

            NEIN
Weisungsbefugter
gegenüber der
Betreuungskraft
Polnischer
Arbeitgeber
Kunde
Abführen von:
KV-Beiträgen
Sozialvers.-Beitrag
Steuern
JA - poln. Arbeitgeber
JA - poln. Arbeitgeber
JA - poln. Arbeitgeber
Kunde
Kunde
Kunde
nicht angemeldet
- Scheinselbständigkeit
Den Kunden
trifft die volle Verantwortung
Keinerlei
Verantwortung für
den Kunden
JA - poln.Kraft u. Kunde
JA - poln.Kraft u. Kunde
JA - poln.Kraft u. Kunde
Rechtsunsicherheit
Verantwortung beim
Kunden
kein
Weisungsbefugter
- eigenverantwortl.
Handeln
JA - in Polen

JA - in Polen

JA - in Deutschland
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In PL und D als
selbständig angemeldet
!! VORSICHT !!
Nachweise überprüfen
Scheinselbständigkeit