Polnische Pflege  -   eine Pflege mit viel Herz
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... seit über 10 Jahren
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Ihre polnische Betreuungskraft
  • wird nach den von IHNEN im "Fragebogen zur Feststellung des Betreuungsbedarfs"geäußerten Wünschen, wie auch dem Anforderungsprofil entsprechend ausgesucht;
         Wir legen hierbei großen Wert auf vorhandene Betreuungserfahrung.

  • kann eine Krankenschwester, Altenpfleger/-in oder eine Pflegehilfskraft sein;

  • kommt nur im Rahmen einer Entsendung im Rahmen des EU-Dienstleistungsgesetzes von einem polnischen Arbeitgeber und nur aufgrund unserer Anforderung und für SIE nach Deutschland;

  • kommt als nicht selbständige Betreuungskraft da sie bei einem polnischenArbeitgeber angestellt ist und deshalb durch diesen in Polen auch Sozialabgaben, Steuern und Krankenversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen;

  • erhält durch die zuständigen polnischen Sozialversicherungsbehörde  eine Entsendebescheinigung (Formular A1), das die Legalität belegt;

  • hat eine Krankenversicherten-Karte (EKUZ), mit der die Pflegekraft in Deutschland problemlos zum Arzt gehen kann;

  • reist entweder mit dem Reisebus zum nächstgelegenen Busbahnhof an, wo sie von Ihnen abgeholt wird oder kommt auf Wunsch mit einem Kleinbus direkt zur Betreuungsstelle;

  •  ist dem polnischen Dienstleister, der auch Arbeitgeber der Betreuungskraft ist, unterstellt. Die Firma ist als Arbeitgeber gegenüber der Betreuungskraft alleinig weisungsbefugt. Die Betreuungskosten für die 24-h-Pflege werden monatlich per ordentlicher Rechnung direkt mit Ihnen abgerechnet;. 
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